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Wie verläuft die Kooperation mit den Ämtern der Landesregierung, Magistrate, Bezirksverwaltungsbehörden und privaten Trägern?
Die Kooperation in der Kinder- und Jugendhilfe in Österreich ist im Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG 2013) sowie in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt. Die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern der Landesregierung, Magistraten, Bezirksverwaltungsbehörden und privaten Trägern ist zentral für eine wirksame Kinder- und Jugendhilfe, da sie eine umfassende Unterstützung und Förderung junger Menschen und ihrer Familien ermöglichen soll.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Kinder- und Jugendhilfe in Österreich sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene geregelt ist, wobei die Länder für die Ausführung der meisten Aufgaben zuständig sind. Die Ämter der Landesregierung, in einigen Fällen die Magistrate (in Städten mit eigenem Statut) und die Bezirksverwaltungsbehörden, haben die Aufgabe, die gesetzlichen Bestimmungen umzusetzen und die erforderlichen Maßnahmen zu koordinieren.
Kooperation mit den Ämtern der Landesregierung und Bezirksverwaltungsbehörden
Diese Behörden sind direkt für die Umsetzung der Kinder- und Jugendhilfe verantwortlich. Sie arbeiten eng zusammen, um eine effiziente und wirkungsvolle Hilfe und Unterstützung zu gewährleisten. Dies beinhaltet die Planung und Durchführung von Maßnahmen, die Beratung und Unterstützung von Familien und jungen Menschen sowie die Koordination mit anderen sozialen Diensten.
Kooperation mit Magistraten
In Städten mit eigenem Statut übernehmen die Magistrate teilweise die Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörden im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Die Kooperation zwischen Magistraten und Landesregierungen ist daher essentiell, um eine einheitliche und effektive Umsetzung der Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen sicherzustellen.
Kooperation mit privaten Trägern
Private Träger spielen eine wichtige Rolle in der österreichischen Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere bei der Bereitstellung spezialisierter Dienste und Einrichtungen. Die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Behörden und privaten Trägern basiert auf Partnerschaft und Verträgen, die den Rahmen für die Erbringung von Dienstleistungen definieren. Diese Kooperation ermöglicht es, ein breites Spektrum an Unterstützungsleistungen anzubieten und auf die individuellen Bedürfnisse junger Menschen und ihrer Familien einzugehen.
Weiterführende Schritte und Recherche
Um einen detaillierten Einblick in die rechtlichen Grundlagen und die spezifische Ausgestaltung der Kooperation in der Kinder- und Jugendhilfe zu erhalten, empfiehlt es sich, die entsprechenden Bestimmungen im Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 sowie in den Landesgesetzen zu studieren. Eine vertiefende Recherche kann auf der Plattform des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) unter https://www.ris.bka.gv.at/ durchgeführt werden, wo alle relevanten Gesetzestexte und Verordnungen abrufbar sind.
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